Transparenz von Anfang an

Kosten & Gebühren

Eine ausführliche Beratung zu den voraussichtlich anfallenden Kosten ist für mich eine Selbstverständlichkeit.

Was kostet ein Rechtsanwalt?

Die Gebühren für anwaltliche Tätigkeit sind – mit Ausnahme der reinen Beratung – im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Das gibt Ihnen Planungssicherheit: Ich kann Ihnen bereits beim Erstgespräch eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten geben.

Erstberatung

Für die Erstberatung sieht das RVG keinen festen Gebührenrahmen vor. Der Rechtsanwalt soll eine Vereinbarung über die Höhe der Beratungsgebühr treffen. Ist keine solche Vereinbarung getroffen, ist die Gebühr für die Erstberatung auf einen Betrag von bis zu 190,– EUR zzgl. MwSt. begrenzt.

Außergerichtliche Vertretung

Bei der außergerichtlichen Vertretung richten sich die Gebühren in der Regel nach dem Streitwert, wie ihn das RVG vorschreibt. In bestimmten Fällen hat die Gegenseite diese Kosten zu übernehmen.

Prozessführung

Führe ich für Sie einen Prozess vor Gericht, berechnen sich die Gebühren ebenfalls nach dem Streitwert. Im Strafrecht gilt ein fester Gebührenrahmen. Auch hier kann die Gegenseite im Erfolgsfall verpflichtet sein, die Kosten ganz oder teilweise zu tragen.


Möglichkeiten der Kostenübernahme

In vielen Fällen müssen Sie die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht selbst tragen – oder zumindest nicht vollständig. Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ermöglicht einkommensschwachen Personen eine kostenlose Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung. Sie beantragen den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht Ihres Wohnorts und legen ihn mir vor. Ihre Eigenbeteiligung beträgt lediglich 15,– EUR.

Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Für gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) beantragt werden. Je nach Einkommensverhältnissen übernimmt der Staat die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren – ganz oder teilweise. In bestimmten Fällen ist eine ratenweise Rückzahlung vorgesehen.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die anfallenden Kosten – vorbehaltlich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Ich übernehme auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung und kläre vorab, ob und in welchem Umfang Deckungsschutz besteht.

Kostenerstattung durch den Gegner

Gewinnen Sie einen Rechtsstreit, ist die Gegenseite in der Regel zur Erstattung Ihrer Anwaltskosten verpflichtet. Ausnahme: Im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren findet keine Erstattung von Anwaltsgebühren statt.

Hinweis: Ich berate Sie zu Beginn jedes Mandats transparent zu den voraussichtlichen Kosten. So haben Sie von Anfang an Klarheit – ohne unangenehme Überraschungen.


Vorbereitungsformulare zum Download

Diese Formulare können Sie bereits vorab ausfüllen und zu Ihrem Termin mitbringen. Das spart Zeit und ermöglicht eine effizientere Beratung.